1. RoHS-Verordnung
DPA Microphones A/S befolgt in vollem Umfang die EU-Verordnung 2011/65/EC zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS). Das bedeutet, dass DPA Microphones A/S versichert, dass alle von uns ab dem 1. Juli 2006 ausgelieferten Produkte den Anforderungen der RoHS-Verordnung entsprechen.
Es wurden alle notwendigen Vorkehrungen in Bezug auf unsere Lieferanten getroffen, um sicherzustellen, dass die verwendeten Materialien keine gemäß aktuell geltender Verordnung untersagten Substanzen enthalten. Unsere Bemühungen sollen vor allem sicherstellen, dass alle Lötstellen frei von Blei sind und darüber hinaus auch alle Bauteile überprüft und bei Bedarf ersetzt werden.
Das bedeutet, dass alle nach dem 1. Juli 2006 verkauften DPA-Produkte vollständig der RoHS-Verordnung entsprechen, mit Ausnahme von:
- Hochspannungs-Mikrofon-Verstärkern und Stromversorgung Typ HMA 4000-II, die nicht mehr in Regionen oder Ländern verkauft (oder abgegeben) werden dürfen, in denen die RoHS-Verordnung 2011/65/EC gilt.
2. WEEE-Verordnung
DPA Microphones A/S befolgt in vollem Umfang die EU-Verordnung 2012/19/EC zur Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE). Das heißt, dass ab 1. Januar 2006 alle DPA-Produkte, die recycelt oder separat gehandhabt werden müssen, gemäß Verordnung mit der WEEE-Kennzeichnung versehen sind. DPA Microphones A/S erklärt sich bereit, Elektro- und Elektronikschrott von Kunden zu übernehmen und diesen zur späteren Abfallentsorgung der Trennung zuzuführen. Da nicht alle Geräte mit einer Seriennummer versehen sind, wurde beschlossen, alle früher verkauften Produkte zur Abfallentsorgung zu übernehmen.
Bitte beachte, dass DPA zwar Altgeräte zur späteren Schrottentsorgung übernimmt, dass es jedoch eine landesspezifische Auflage ist, die Anforderungen der WEEE-Verordnung zu erfüllen. Der Transport von Abfallprodukten über Landesgrenzen hinweg ist nicht legal.
Daher sind die jeweiligen Vertriebspartner in einem Land verpflichtet, sich gemäß der für ihr Land geltenden Gesetzgebung registrieren zu lassen. Da die Auslegung der Verordnung je nach Region oder Land geringfügig unterschiedlich sein kann, liegt es an den jeweiligen Vertriebspartnern vor Ort, den Elektro- und Elektronikschrott von den Endverbrauchern zu übernehmen und ihn gemäß der im betreffenden Land geltenden Gesetzgebung zu entsorgen.
Da Umfang (und Gewicht) der Abfallprodukte von DPA extrem knapp bemessen sind, wird empfohlen, die Registrierung auf Einzelfallbasis vorzunehmen.